Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der inixdata HolyHat GmbH, Liesenhörnweg 13, 24222 Schwentinental / Klausdorf (nachfolgend „inixdata HolyHat“), und dem Kunden. Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der inixdata HolyHat vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn sie inixdata HolyHat schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote der inixdata HolyHat sind freibleibend. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, es sei denn inixdata HolyHat hat sie schriftlich bestätigt. Ein Vertragsverhältnis wird nicht allein durch die tatsächliche Nutzung angebotener Dienste begründet. Darstellungen und Angaben, die inixdata HolyHat in allgemeinen Unterlagen oder auf ihrer Internetseite verwendet, haben rein informatorischen Charakter und stellen keine Zusicherungen dar.
§ 3 Leistungserbringung durch Dritte, Teilleistungen
inixdata HolyHat ist im Zweifel berechtigt, die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen durch Dritte zu erbringen. inixdata HolyHat ist ferner berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, die Teilleistungen wären für den Kunden unzumutbar.
§ 4 Mitwirkungspflicht
Soweit inixdata HolyHat für die Erbringung geschuldeter Leistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist, stellt der Kunde inixdata HolyHat mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung, der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen können oder kurzfristig herbeiführen können.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, richten sich die Preise für vertragliche Leistungen nach den bei Vertragsschluss gültigen Preis- und Konditionenlisten. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen zu zahlen, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat und ihm die Rechnung zugegangen ist. Bei Vergütungen für werkvertragliche Leistungen tritt an die Stelle des Erhalts der Ware die Abnahme durch den Kunden. Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der inixdata HolyHat eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.
Entgelte für Leistungen der inixdata HolyHat im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind bei verbrauchsunabhängigen Entgelten monatlich im Voraus zu entrichten. Sind verbrauchsunabhängige Entgelte für einen Monat anteilig zu zahlen, so wird der Anteil am Monatsentgelt nach Tagen berechnet. Für jeden entgeltpflichtigen Tag ist 1/30 des Monatsentgelts zu zahlen. Verbrauchsabhängige Entgelte sind bis zum 10. des Folgemonats zu zahlen.
Soweit Leistungen mit einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangscode abrufbar sind, ist der Kunde verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde oder ein Dritter die Leistungen abgerufen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Dritter die Leistung unter Umgehung der Sicherungseinrichtungen unbefugt abgerufen hat und die Umgehung vom Kunden nicht schuldhaft ermöglicht wurde.
§ 6 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. inixdata HolyHat ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
inixdata HolyHat ist bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Ferner ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Im Falle eines Dauerschuldverhältnisses gilt § 4 Abs. 2 Satz 2 entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen Kündigung tritt. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
inixdata HolyHat behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde inixdata HolyHat unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der inixdata HolyHat trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche der inixdata HolyHat aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist inixdata HolyHat Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der inixdata HolyHat gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so gibt inixdata HolyHat auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der inixdata HolyHat Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.
§ 8 Haftung
Bei einer von inixdata HolyHat zu vertretenden Pflichtverletzung ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, nach seiner Wahl Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt § 377 HGB. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet die inixdata HolyHat nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern inixdata HolyHat im Einzelfall eine Garantie übernommen hat, ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit dann nicht, wenn die inixdata HolyHat, ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Hinsichtlich anderer Schäden haftet inixdata HolyHat für eine Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen und für eigenes Verhalten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Kommt es infolge einer von inixdata HolyHat zu vertretenden Pflichtverletzung zu einem Verzögerungsschaden beim Kunden, beschränkt sich die Höhe des diesem zu ersetzenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf fünf Prozent des Auftragswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung.
inixdata HolyHat verweist auf ihren Internetseiten mit Links auf andere Seiten im Internet. Auf die Gestaltung und den Inhalt der verlinkten Seiten hat inixdata HolyHat keinerlei Einfluss und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten auf den Seiten Dritter.
§ 9 Besondere Bedingungen für Softwareüberlassung
inixdata HolyHat bietet seinen Kunden sowohl Softwarelösungen an, die kundenindividuell angepasst werden als auch standardisierte Software.
§ 9.1 Gegenstand der Softwareüberlassung
Soweit die Parteien die Überlassung von Softwareprodukten vereinbart haben, überlässt inixdata HolyHat die Software, indem sie dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht einräumt, die Software in unveränderter Form zu nutzen. Erfolgt die Überlassung aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses (Miete, Leasing etc.) überträgt inixdata HolyHat das Nutzungsrecht nur für die Dauer des Vertrages.
Der Kunde darf die überlassene Software nicht bearbeiten oder übersetzen. inixdata HolyHat überlässt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger. Sie ist berechtigt, die Software sowie die dazugehörige Dokumentation in einer für den Kunden im Internet abrufbaren und speicherbaren Form bereitzustellen (Download), es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. In diesem Fall stellt inixdata HolyHat dem Kunden die Software einschließlich der entsprechenden Lizenzschlüssel und die Dokumentation in körperlicher Form zur Verfügung.
Wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist das Nutzungsrecht an der Software nur für die Anwendung auf einer Systemeinheit eingeräumt. Soweit Dokumentationsunterlagen in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, übergibt inixdata HolyHat die vereinbarte, in Ermangelung einer Vereinbarung die erforderliche Anzahl an Dokumentationen. Im Zweifel gilt es in diesem Fall als ausreichend, dass die Dokumentation in einfacher Ausfertigung übergeben wird.
inixdata HolyHat ist berechtigt, bei Überlassung der Software einen auf 30 Tage beschränkten Lizenzschlüssel zu vergeben, verbunden mit der Zusage, nach Entrichtung aller bis zwei Wochen nach Überlassung der Software fällig werdenden Vergütungen den unbefristeten Lizenzschlüssel unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
§ 9.2 Softwareberatung, Installation, Schulung
Soweit vereinbart, berät inixdata HolyHat den Kunden über die Software. Sie informiert den Kunden in diesem Fall insbesondere über wesentliche Funktionen, Installation und Systemanforderungen auf Kundenseite. Der Kunde gewährt inixdata HolyHat die für eine sachgerechte Beratung erforderlichen Informationen, insbesondere über die Systemeigenschaften von Hard- und Software beim Kunden. Erforderlichenfalls gewährt der Kunde inixdata HolyHat einen entsprechenden Zugang zu seinem System.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Installation des Softwareproduktes durch den Kunden. Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Haben die Vertragsparteien Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen durch inixdata HolyHat vereinbart, sollen nur geschulte Mitarbeiter die überlassene Software nutzen.
§ 9.3 Vervielfältigungen und Systemsicherung
Wenn inixdata HolyHat keine Datenträger zur Verfügung gestellt hat, darf der Kunde zum Zwecke der Datensicherung bis zu drei Kopien von jedem überlassenen Softwareprodukt herstellen. Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke sind unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. inixdata HolyHat ist auf Verlangen berechtigt, die Aufzeichnungen einzusehen. Dokumentationen dürfen nicht mit vervielfältigt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Software, Vervielfältigungen hiervon, Dokumentationen oder Lizenzschlüssel an Dritte unter- oder weiter zu lizenzieren oder weiterzugeben.
Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, vor der Installation von Software eine Datensicherung vorzunehmen und alle mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit zu halten, welche die Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.
§ 9.4 Softwarepflege, ergänzende Haftungsbestimmungen
Soweit die Parteien vereinbart haben, dass inixdata HolyHat die Softwarepflege (Updates) übernimmt, richtet sich deren Umfang nach den individuellen Vereinbarungen. In diesem Rahmen ist der Kunde zur Abnahme der Updates und etwaiger sonstiger Softwarepflegeleistungen verpflichtet. Die Installation der Updates führt der Kunde selbst durch, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes. Zur Softwarepflege gehören sowohl Funktionserweiterungen und sonstige Verbesserungen als auch die Beseitigung von Programmfehlern. Ein Programmfehler liegt nicht vor, wenn es sich um einen Bedienfehler auf Seiten des Kunden handelt oder die von der inixdata HolyHat angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen nicht eingehalten sind. Gegenstand der Softwarepflege ist die Software auf dem Stand des Updates, das dem von inixdata HolyHat zur Verfügung gestellten aktuellen Update unmittelbar vorangeht. Soweit der Kunde selbst oder durch Dritte Veränderungen an dem Softwareprodukt der inixdata HolyHat vorgenommen hat, entfällt die Pflicht zur Softwarepflege.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist für die Softwarepflege eine gesonderte Vergütung nach der jeweils aktuellen Preis- und Konditionenliste zu entrichten. Die Vergütung für Leistungen der Softwarepflege wird fällig, sobald die Leistung erbracht ist und die Rechnung dem Kunden zugegangen ist.
Soweit inixdata HolyHat auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen ausführt, die bei Abschluss der Vereinbarung über die Softwareüberlassung nicht Vertragsbestandteil waren und soweit eine gesonderte Vergütungsabrede fehlt, richtet sich die Vergütung in Ermangelung einer speziellen Vereinbarung nach der Vergütung, die inixdata HolyHat für diese Dienstleistungen üblicherweise berechnet. Sollte dies nicht feststellbar sein, gilt § 612 Abs. 2 BGB.
Gibt die von inixdata HolyHat zur Verfügung gestellte Softwaredokumentation in Bezug auf einen aufgetretenen Mangel der Software deutliche Hinweise zur Problemanalyse und klare Anleitungen zur Mängelbehebung und/oder handelt es sich um einen Mangel, der auf einer Fehlbedienung beruht, steht inixdata HolyHat ein Vergütungsanspruch zu, wenn der Kunde auf einer weitergehenden Mitwirkung der inixdata HolyHat an der Beseitigung des Mangels besteht. Die Höhe dieser Vergütung bestimmt sich nach den Preisen der inixdata HolyHat für eine Schulungsmaßnahme.
Der Gewährleistung unterliegt lediglich das letzte dem Kunden überlassene Update. Soweit der Kunde keine Updates bezieht, gewährleistet inixdata HolyHat die Mangelfreiheit der dem Kunden überlassenen Fassung des Softwareproduktes. Fehlfunktionen aufgrund der Nichtbeachtung der geltenden Systemvoraussetzungen, insbesondere der Nutzung der Software auf einer Hardware, die nicht den von inixdata HolyHat angegebenen jeweiligen aktuellen Mindestvoraussetzungen entspricht, stellen keine Mängel dar. Tritt ein Mangel an der Software auf, ist der Kunde verpflichtet, diesen unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels unter Ausschluss eines Bedienfehlers für inixdata HolyHat möglich ist. Bei der Lokalisierung und Behebung eines Mangels hat der Kunde inixdata HolyHat in zumutbarem Rahmen kostenlos zu unterstützen, insbesondere durch genaue Mängel- und Systembeschreibungen, ggf. durch Überlassung von Daten oder durch Zutrittgewährung zur Hardware. inixdata HolyHat ist berechtigt, bis zur Lieferung eines entsprechenden Updates eine vorläufige Nachbesserung dadurch zu leisten, dass sie dem Kunden Möglichkeiten und Verfahren erläutert, den Mangel oder seine Auswirkungen zu umgehen. Dies gilt nicht, wenn die Umgehung für den Kunden unzumutbar ist. Dauern die Maßnahmen der vorläufigen Nachbesserung länger als 30 Tage, so gilt der erste Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.
Für die überlassene Software beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, es sei denn, inixdata HolyHat hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder im Einzelfall eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn er selbst oder Dritte die Software verändert haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen der Software die Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschweren oder behindern.
§ 9.5 Nutzungsrechte bei Verzug
inixdata HolyHat ist berechtigt, dem Kunden die Nutzung der überlassenen Software zu untersagen, wenn dieser mit der Zahlung der Vergütung länger als einen Monat in Verzug ist. Das Nutzungsrecht lebt automatisch wieder auf, nachdem sämtliche fälligen Forderungen beglichen sind oder es inixdata HolyHat ausdrücklich gestattet.
§ 9.6 Vertragsdauer und Kündigung
Soweit dem Kunden die Software mietweise überlassen wurde, ist dem Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unabhängig von der Art der Beendigung die Nutzung des ihm überlassenen Softwareproduktes untersagt. Er hat die ihm übergegebenen Datenträger einschließlich aller Lizenzschlüssel und Dokumentationsunterlagen zurückzugeben. Speicherungen des Softwareproduktes oder seiner Dokumentation sind unverzüglich zu löschen. Auf Verlangen der inixdata HolyHat hat der Kunde über die durchgeführte Löschung eine Erklärung abzugeben.
§ 10 Besondere Bedingungen für Internetdienste
§ 10.1 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen sowie nach den Angaben der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung, bei größeren Projekten nach dem durch die Parteien gemeinsam erstellten Pflichtenheft.
§ 10.2 Serverkapazitäten
Soweit inixdata HolyHat Serverkapazitäten zur Verfügung zu stellen hat, stellt inixdata HolyHat sicher, dass eine Datenübertragungsgeschwindigkeit erreicht wird, die eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite zum nächstgelegenen Internetknoten gewährleistet. Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 96% im Jahresmittel einsatzfähig. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Softwarepflege sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen über das Internet nicht zu erreichen ist, soweit die Probleme nicht im Einflussbereich von inixdata HolyHat liegen. Soweit absehbar ist, dass Ausfallzeiten entstehen, die voraussichtlich länger als drei Stunden andauern, teilt inixdata HolyHat dies dem Kunden unverzüglich mit.
§ 10.3 Pflichten des Kunden
Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde inixdata HolyHat davon unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, inixdata HolyHat unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt geworden sind.
§ 10.4 Ergänzende Haftungsbestimmung
Die Haftung von inixdata HolyHat wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen, Strom- oder Serverausfällen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, beschränkt sich, soweit sich nicht aus § 8 dieser AGB etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, auf die Höhe des für inixdata HolyHat möglichen Rückgriffs gegen den für die Schäden verantwortlichen Dritten.
Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist inixdata HolyHat nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, diese auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte inixdata HolyHat wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den gelieferten Inhalten resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 11 Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung der Ware oder vor Erbringung der Dienstleistung, so ist er verpflichtet, zehn Prozent der Auftragssumme an inixdata HolyHat zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass inixdata HolyHat keine oder geringere Kosten entstanden sind. inixdata HolyHat ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann der Kunde. Kündigt der Kunde, nachdem inixdata HolyHat Teilleistungen erbracht hat, so sind die Teilleistungen entsprechend ihrem Verhältnis zur Gesamtleistung zu vergüten. Hinsichtlich der noch nicht erbrachten Teilleistungen, ist der Kunde verpflichtet, zehn Prozent der infolge der Kündigung nicht mehr zu erbringenden Auftragssumme an inixdata HolyHat zu zahlen. Satz 2 dieser Klausel gilt in diesem Fall entsprechend.
§ 12 Rücktritt
inixdata HolyHat ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. inixdata HolyHat ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 13 Geheimhaltung
Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages bestehen.
§ 14 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Seiten ist Kiel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist ausschließlich Kiel.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Januar 2010
